Hier werden wir häufig gestellte, allgemeine Fragen beantworten.

Verordnungen

Ärztliche Verordnungen für physiotherapeutische Behandlungen

Für die Behandlung Ihrer Beschwerden in einer physiotherapeutischen Praxis zu Lasten Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Auf dieser sind neben Ihren persönlichen Daten eine Diagnose und die dafür verordnete Behandlung notiert.
Im Heilmittelkatalog ist genau festgelegt, für welche Beschwerden (Diagnose des Arztes) welches Heilmittel sinnvoll verordnet werden kann.
Im Katalog sind auch Anzahl und Frequenz der Behandlung bestimmt.
Dieser Heilmittelkatalog wurde zwischen Vertretern der Krankenkassen und der Heilmittelverbände ausgehandelt.

Ärztliche Verordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum.

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Blankoverordnungen

Neue Behandlungsmöglichkeiten bei Erkrankungen und OP`s der Schulter

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ermöglicht es Physiotherapeuten, innerhalb eines ärztlich verordneten Rahmens eigenständig über Art, Frequenz und Dauer der Therapie zu entscheiden. Anstatt dass der Arzt genau festlegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden, gibt er lediglich die Diagnose und den Behandlungsbedarf an. Der Therapeut kann dann individuell nach einer ausführlichen Befundung auf den Patienten eingehen und die Therapie flexibel gestalten.
Diese neue Möglichkeit, Physiotherapeuten gemäß ihrer Qualifizierung Verantwortung zu übertragen, wurde in Deutschland im Rahmen von Modellprojekten erprobt, um die Versorgungsqualität zu verbessern und Bürokratie zu reduzieren.

Ärztliche Verordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum.

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Terminvereinbarung

Wie kommen Sie zu Ihren Terminen

Sie können mit Ihrer Verordnung direkt zu uns in die Praxis kommen. Wir prüfen dann die Verordnung auf Richtigkeit, denn ab und zu schleichen sich Fehler ein, die die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erschweren oder unmöglich machen.
Natürlich können Sie auch telefonisch Termine vereinbaren. In der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr ist die Anmeldung direkt unter 03588/204966 möglich. Außerhalb dieser Zeit können Sie uns eine Nachricht inklusive Ihrer Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie dann in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden zurück.


Ausfallgebühren

Unentschuldigt verpasste Termine können wir Ihnen in Rechnung stellen

Wir sind uns bewusst, dass Sie jeden Ihrer Termine bei uns einhalten möchten.
Doch nicht immer wird dies möglich sein. Ein Zwischenfall, ein anderer Termin oder Krankheit können schnell mal dazwischenkommen.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Stunden vorher, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können.
So haben wir genug Zeit, um den Termin neu vergeben zu können.
Unentschuldigt versäumte Termine werden wir Ihnen im Wiederholungsfall in Höhe des jeweiligen Behandlungspreises in Rechnung stellen.


Was ist mitzubringen?

Daran sollten Sie denken:

  • Auf jeden Fall benötigen wir die ärztliche Verordnung, um Sie behandeln zu können. Auf ihr stehen die Diagnose und die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordneten Therapien.
  • Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, ein großes Handtuch bzw. ein Laken mitzubringen.

Praxisabläufe

So können Sie uns unterstützen:

In der Regel können wir unsere Bestellzeiten einhalten.
Wir arbeiten in einem 30-Minuten-Zeittakt, der uns zwischen den einzelnen Behandlungen Zeit für die organisatorischen Dinge lässt.
Sie können uns unterstützen, indem Sie ein paar Minuten vor Ihrem Termin in der Praxis kommen.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie als vorbereitende Anwendung eine Fangopackung bekommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!


Behandlungsvereinbarung

Schon vorab können Sie hier unsere Behandlungsvereinbarung lesen

Behandlungsvereinbarung

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Therapieangebot entschieden haben. Als Physiotherapiepraxis Daniela Schulze (Rothenburger Straße 28, 02906 Niesky) schließen wir diesen Behandlungsvertrag mit Ihnen als Patient:in, um die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.

Wirtschaftliche Aufklärung

1. Gesetzlich Versicherte (GKV, BG, UVT, Heilfürsorge)

  • Die Praxis rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
  • Zuzahlung GKV-Versicherte: Sie zahlen einen Eigenanteil von 10 € plus 10 % der Therapiekosten Ihrer Heilmittelverordnung. Der Betrag ist ab der ersten Behandlung in bar oder per Karte zu zahlen.
  • Gewünschte ergänzende Leistungen, die über die ärztliche Verordnung hinausgehen, werden in einer separaten Honorarvereinbarung festgehalten und als Selbstzahlerleistung erbracht. Die Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

2. Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler:innen

  • Die Kosten der Behandlung entnehmen Sie der beiliegenden Honorarvereinbarung.
  • Sie verpflichten sich, die Vergütung vollständig und pünktlich zu zahlen – unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin, zahlbar in bar oder per Karte. Rechnungen werden nur nach Absprache ausgestellt.
  • Preisänderungen werden frühzeitig angekündigt und ausgehängt bzw. ausgehändigt.

Terminregeln und Ausfallgebühr

  • Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert – jeder Termin wird exklusiv für Sie reserviert. Darum sind Termine pünktlich einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
  • Ausfallgebühr: Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist die Praxis gemäß § 615 BGB dazu berechtigt, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen, sofern die Zeit nicht an eine andere Person vergeben werden konnte. Das Ausfallhonorar orientiert sich an der vereinbarten Vergütung (Honorarvereinbarung) bzw. an der gesetzlichen Vergütung Ihrer Krankenkasse (auf Anfrage).
  • Die Praxis informiert Sie rechtzeitig, falls Termine verschoben oder abgesagt werden müssen. Sie erhalten einen Ersatztermin zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Geltung des Behandlungsvertrags
  • Der Vertrag tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Durchführung aller Erst- und Folgeverordnungen bzw. Erst- und Folgebehandlungen, bis er von einer der beiden Seiten aufgelöst wird.
  • Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Preisänderungen wird eine bestehende Honorarvereinbarung seitens der Praxis aufgelöst und neu vereinbart, bevor weitere Behandlungen stattfinden.
  • Der Vertrag bleibt gültig, solange sich keine Änderungen ergeben.

Beendigung des Behandlungsvertrags

  • Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine werden storniert.
  • Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn: empfohlene Maßnahmen oder Beratungsinhalte abgelehnt werden; falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden; Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert; Zahlungen ausstehen.
  • Eine Wiederaufnahme des Vertrags ist bei Einigung möglich.

Weitere Hinweise

  • Bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes und ein kleines Handtuch zum Abdecken der Liege mit. Kommen Sie bitte in einem sauberen und gepflegten Zustand in unsere Praxis.
  • Verhalten Sie sich stets respektvoll gegenüber allen Praxismitarbeiter: innen.
  • Sollte Grund zur Beschwerde vorliegen, richten Sie diese bitte direkt an die Praxisinhaberin Daniela Schulze
  • 03588/204966 oder kontakt@physio-niesky.de

Einwilligung

  • Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die Vereinbarung anzuerkennen und in die Behandlung einzuwilligen. Sie entbinden uns gegenüber ihrem Arzt von der Schweigepflicht.
  • Sie nehmen unsere aktuelle Datenschutzvereinbarung an.
  • Privatpatienten bekommen den Honorarvertrag zusätzlich zu jedem Rezept ausgehändigt und unterzeichnen sie.
  • Für Rückfragen steht Ihnen unser Praxisteam vor der Unterzeichnung zur Verfügung.
  • Bei Ihrem ersten Termin klärt Ihr:e Therapeut:in Sie über Umfang, Ablauf und mögliche Ergebnisse der Behandlung auf. Schriftliche Leistungsbeschreibungen sind in der Praxis oder auf unserer Website www.physio-niesky.de verfügbar.
  • Falls Sie nicht selbst einwilligungsfähig sind, werden betreuende Personen entsprechend aufgeklärt. Minderjährige/nicht einwilligungsfähige Personen benötigen die Zustimmung durch Betreuende.
  • Therapeutische Behandlungen können den gesamten Körper beeinflussen und Risiken bergen, über die wir Sie (Ihre betreuende Person) bei Notwendigkeit informieren.
  • Ihre Behandlung unterliegt den Regelungen eines Dienstvertrags nach §§ 630a ff BGB(Behandlungsvertrag). Ein Therapieerfolg wird damit nicht garantiert.

Grundsätze der Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche Therapie verpflichten sich beide Vertragspartner:innen zu diesen Grundsätzen:

  • Ihr:e Therapeut:in informiert Sie mündlich über alle therapierelevanten Aspekte – Rückfragen sind jederzeit möglich.
  • Sie informieren uns über gesundheitliche Veränderungen und beteiligen sich aktiv an der Therapie.
  • Eigenübungen und Empfehlungen im Rahmen der Therapie führen Sie eigenverantwortlich aus, um Ihre Therapieziele zu erreichen. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf Handlungen während der therapeutischen Behandlung.
  • Unerwartete Beschwerden oder Einschränkungen teilen Sie uns umgehend mit. In Notfällen wenden Sie sich direkt an Ihre Arztpraxis oder die Notaufnahme.
  • Alle relevanten Behandlungsinhalte werden in Ihrer Patientenakte dokumentiert, die für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Sie haben das Recht auf Einsicht und können eine Abschrift gegen Entgelt anfordern.

Niesky,10. August 2026